Statistik
Zum 01.01.2010 ist unser Ort Cörmigk keine eigenständige Gemeinde mehr.
Durch die Gemeindegebietsreform sind wir gezwungen worden diese aufzugeben.
Nach einer freiwillige Phase konnte, nach einer Anhörung der Bevölkerung, beschlossen werden, das Cörmigk zu der Stadt Könnern eingemeindet wird. Zur Auswahl standen die Stadt Könnern und Nienburg (Saale).
Landkreis | Salzlandkreis | |
Einheitsgemeinschaft | Könnern |
Tel.: 03 46 91 / 515-0 Fax: 03 46 91 / 515-555 |
Postanschrift |
Stadt Könnern Markt 1 06420 Könnern |
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info@stadt-koennern.de | ||
Homepage | www.stadt-koennern.de | |
Ortsbürgermeister (ehrenamtl.) | Clemens, Günter | (FDP, gewählt am 06.05.2001) |
vorher | Müller, Egon | (gewählt am 12.06.1994) |
Bundestagswahlkreis | 72 | |
Landtagswahlkreis | 23 | |
Fläche in ha | 748 | |
Bevölkerung am 30.06.2005 | 556 |

Chronologie der Gemeindegebietsreform:
April 2006
Beginn der 5. Legislaturperiode des Landtages von Sachsen-Anhalt.
Die regierungstragenden Parteien des Landes Sachsen-Anhalt, die Christlich Demokratische Union Deutschlands – Landesverband Sachsen-Anhalt – und die Sozialdemokratische Partei Deutschlands – Landesverband Sachsen-Anhalt -, haben in der am 24.04.2006 durch ihre Vorsitzenden unterzeichneten Vereinbarung über die Bildung einer Koalition in der fünften Legislaturperiode des Landtags von Sachsen-Anhalt 2006 bis 2011 unter Ziffer 9 („Funktional- und Verwaltungsreform, Kommunalpolitik, Kommunalfinanzen“) u.a. die Bildung einheitlicher leistungsfähiger Gemeindestrukturen vereinbart. Dabei haben sich beide Parteien auf das Ziel verständigt, im Rahmen einer Freiwilligkeitsphase bis zu den Kommunalwahlen 2009 flächen-deckend Einheitsgemeinden zu bilden. Komme es dazu nicht, solle noch im Laufe dieser Legislaturperiode die gesetzliche Einführung von Einheitsgemeinden zum 01.07.2011 vorgenommen werden. Zur Begleitung des Prozesses der flächendeckenden Bildung von Einheitsgemeinden verständigten sich die Koalitionspartner zudem darauf, in enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden ein Leitbild zu erarbeiten.
17.11.2006
Der Landtag beauftragte die Landesregierung durch Beschluss, dass diese in Umsetzung ihrer Regierungspolitik ein Leitbild für die Bildung einheitlicher leistungsfähiger Gemeindestrukturen auf der Basis der im Koalitionsvertrag vereinbarten flächendeckenden Einführung von Einheitsgemeinden vorlegt.
26.01.2007
Der Landtag beauftragte die Landesregierung durch Beschluss, ein unabhängiges Gutachten zur Wirtschaftlichkeit von Einheits-gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften erstellen zu lassen.
19.06.2007
Vorlage der Schlussfassung des unabhängigen Gutachtens zur Wirtschaftlichkeit von Einheitsgemeinden und Verwaltungs-gemeinschaften.
August 2007
Start der Gemeindegebietsreform und der sogenannten freiwilligen Phase mit Vorlage des Leitbildes der Gemeindegebietsreform in Sachsen-Anhalt:
Im August 2007 gab es in Sachsen-Anhalt neben den drei kreisfreien Städten 1.030 kreisangehörige Gemeinden, von denen 996 Gemeinden insgesamt 93 Verwaltungsgemeinschaften angehörten. Die übrigen 34 Gemeinden waren Einheitsgemeinden.
11.10.2007
Einbringung des Begleitgesetzes zur Gemeindegebietsreform in den Landtag
24.01.2008
Beschlussfassung des Begleitgesetzes durch den Landtag
21.02.2008
Inkrafttreten der maßgeblichen Regelungen des Begleitgesetzes zur Gemeindegebietsreform
30.06.2009
Ende der freiwilligen Phase der Gemeindegebietsreform:
In der sog. freiwilligen Phase der Gemeindegebietsreform, die am 30.06.2009 endete, waren die kreisangehörigen Gemeinden aufgerufen, Einheitsgemeinden oder in näher bestimmten Ausnahmefällen Verbandsgemeinden zu bilden.
01.07.2009
Start der sog. gesetzlichen Phase der Gemeindegebietsreform
18.02.2010
Einbringung des Zweiten Begleitgesetzes zur Gemeindegebietsreform und der 11 Gesetze über die Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt betreffend den 11 Landkreisen
18.06.2010
Beschlussfassung des Zweiten Begleitgesetzes und der 11 Gesetze über die Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt betreffend den 11 Landkreisen durch den Landtag
01.09.2010
Ein Teil der Gemeinden, die die sog. freiwillige Phase nicht nutzten, wird nach Maßgabe der 11 Neugliederungsgesetze mit Wirkung zum 01.09.2010 bereits gebildeten leitbildgerechten Strukturen zugeordnet
01.01.2011
Zuordnung der übrigen Gemeinden, die die sog. freiwillige Phase nicht nutzten, nach Maßgabe der 11 Neugliederungsgesetze mit Wirkung zum 01.01.2011 und damit Abschluss der gesetzlichen Phase der Gemeindegebietsreform.
Verlußt der eigenständigen Gemeinde.